Rechtsprechung
   VG Köln, 31.01.2014 - 16 K 3018/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,1211
VG Köln, 31.01.2014 - 16 K 3018/13 (https://dejure.org/2014,1211)
VG Köln, Entscheidung vom 31.01.2014 - 16 K 3018/13 (https://dejure.org/2014,1211)
VG Köln, Entscheidung vom 31. Januar 2014 - 16 K 3018/13 (https://dejure.org/2014,1211)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,1211) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Berlin, 27.08.2013 - 21 K 464.11

    Rückforderung nach § 50 Abs. 2 SGB X; Unwirksamkeit eines

    Auszug aus VG Köln, 31.01.2014 - 16 K 3018/13
    Zudem folgt die Unwirksamkeit des Wohngeldbescheides der Beklagten vom 2. Juli 2012 für die Zeit ab dem 1. August 2012 auch daraus, dass der Kläger auf der Grundlage des Bescheides des Jobcenters Köln vom 3. April 2013 rückwirkend für die Zeit ab dem 1. August 2012 Arbeitslosengeld II unter Berücksichtigung der Kosten für die Unterkunft bezogen hat (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 WoGG); vgl. zur rückwirkenden Bewilligung auch VG Berlin, Urteil vom 27. August 2013 - 21 K 464/11 -, Juris.

    Die Beklagte ist im Ergebnis zu Recht von einer gebundenen Entscheidung ausgegangen, weil nach § 50 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X kein Ermessensspielraum der Beklagten bestanden hat; vgl. allgemein zur Frage eines Ermessensspielraums im Rahmen von § 50 Abs. 2 SGB X VG Minden, Urteil vom 1. April 2011 - 6 K 2985/10 - und Urteil vom 25. Februar 2011 - 6 K 2631/10 -, a.a.O., jeweils m.w.N.; VG Berlin, Urteil vom 27. August 2013 - 21 K 464/11 -, a.a.O., m.w.N.

  • VG Minden, 25.02.2011 - 6 K 2631/10

    Auswirkungen eines dem Wohngeldamt nicht mitgeteilten Umzugs in eine teurere

    Auszug aus VG Köln, 31.01.2014 - 16 K 3018/13
    Andernfalls ist der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit gerechtfertigt; vgl. speziell zum Wohngeldrecht zuletzt etwa Gerichtsbescheid der Kammer vom 8. Februar 2013 - 16 K 5975/11 - VG Minden, Urteil vom 1. April 2011 - 6 K 2985/10 - und Urteil vom 25. Februar 2011 - 6 K 2631/10 -, Juris; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 17. November 2006 - 11 K 2398/06 -, Juris, jeweils m.w.N.

    Die Beklagte ist im Ergebnis zu Recht von einer gebundenen Entscheidung ausgegangen, weil nach § 50 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X kein Ermessensspielraum der Beklagten bestanden hat; vgl. allgemein zur Frage eines Ermessensspielraums im Rahmen von § 50 Abs. 2 SGB X VG Minden, Urteil vom 1. April 2011 - 6 K 2985/10 - und Urteil vom 25. Februar 2011 - 6 K 2631/10 -, a.a.O., jeweils m.w.N.; VG Berlin, Urteil vom 27. August 2013 - 21 K 464/11 -, a.a.O., m.w.N.

  • VG Gelsenkirchen, 17.11.2006 - 11 K 2398/06

    Transferleistungen, Auflösende Bedingung, Grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus VG Köln, 31.01.2014 - 16 K 3018/13
    Andernfalls ist der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit gerechtfertigt; vgl. speziell zum Wohngeldrecht zuletzt etwa Gerichtsbescheid der Kammer vom 8. Februar 2013 - 16 K 5975/11 - VG Minden, Urteil vom 1. April 2011 - 6 K 2985/10 - und Urteil vom 25. Februar 2011 - 6 K 2631/10 -, Juris; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 17. November 2006 - 11 K 2398/06 -, Juris, jeweils m.w.N.
  • VG München, 09.10.2014 - M 22 K 11.5906

    Wird gemäß § 28 Abs. 3 WoGG der Wohngeldbewilligungsbescheid unwirksam, weil ein

    Im Recht des SGB II erfolgt die Bewilligung von Leistungen für einen bestimmten Bewilligungszeitraum (Bedarfszeitraum), siehe § 41 SGB II. Insoweit gilt ein normativer zurechnender Zuflussbegriff (von diesem geht auch § 48 Abs. 1 Satz 3 SGB X aus; ebenso VG Köln, B. v. 31.1.2014, Az. 16 K 3018/13, juris, und auch die hier gegebene Ausschlussvorschrift des § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a WoGG).

    Denn der Umstand, der zur Unwirksamkeit des Wohngeldbewilligungsbescheids führte, also die nachträgliche Gewährung von Leistungen nach dem SGB II für die Tochter, ist ein nachträglicher, auch wenn er sich rückwirkende Reichweite beimisst (so auch für die nachträgliche Bewilligung VG Köln, B. v. 31.1.2014, Az. 16 K 3018/13, juris).

    Denn grob fahrlässig handelt, wer derartige behördliche Hinweise in Bescheiden nicht zur Kenntnis nimmt (siehe hierzu VG Köln, B. v. 31.1.2014, Az. 16 K 3018/13, juris, und Stadler/Gutekunst/Dietrich/Fröba, WoGG, 2011, § 28 Rn. 81).

  • VG Braunschweig, 26.02.2015 - 3 A 80/13

    Doppelleistung; Erstattung; Erstattungsanspruch; Erstattungsverhältnis;

    Mit Blick auf die in den Wohngeldbescheiden Nr. 13. und 14 genannte Vorschrift des § 28 Abs. 3 WoGG, die nicht die Aufhebung eines Verwaltungsaktes, sondern dessen unmittelbar von Gesetzes wegen eintretende (nachträgliche) Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheids betrifft, deutet die Kammer die angefochtenen Erstattungsbescheide vielmehr dahin, dass die Beklagte sich auf § 50 Abs. 2 Satz 1 SGB X stützen wollte, der dem Leistungsempfänger aufgibt, die erhaltenen Leistungen zu erstatten, soweit sie ohne Verwaltungsakt zu Unrecht erbracht worden sind (zur Anwendung des § 50 Abs. 2 Satz 1 SGB X in den Fällen des § 28 Abs. 3 WoGG ebenso VG Ansbach, Beschluss vom 24.02.2011 - AN 14 K 10.02635 - VG Saarland, Beschluss vom 11.10.2010 - 11 K 764/10 - VG Köln, Beschluss vom 31.01.2014 - 16 K 3018/13 -, jew. juris).
  • VG Köln, 05.05.2014 - 16 K 3848/13

    Fehlerhaftigkeit eines Wohngeldbescheids infolge irrtümlicher

    Andernfalls ist der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit gerechtfertigt; vgl. speziell zum Wohngeldrecht zuletzt etwa Beschluss der Kammer vom 31. Januar 2014 - 16 K 3018/13 - und Gerichtsbescheid der Kammer vom 8. Februar 2013 - 16 K 5975/11 - VG Minden, Urteil vom 1. April 2011 - 6 K 2985/10 - und Urteil vom 25. Februar 2011 - 6 K 2631/10 -, juris; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 17. November 2006 - 11 K 2398/06 -, juris, jeweils m.w.N.
  • VG München, 14.11.2019 - M 22 K 18.4892

    Rechtswidrigkeit der Wohngeldbewilligung

    Ein Verstoß hiergegen stellt sich grundsätzlich als grob fahrlässig dar und führt zur Versagung der Berufung auf Vertrauensschutz (vgl. zur groben Fahrlässigkeit etwa auch VG Köln, B.v. 31.1.2014 - 16 K 3018/13 - juris Rn. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht